Wann muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden? - Die klaren Regeln für Österreich

Wann muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden? - Die klaren Regeln für Österreich
18 Mär, 2026
von Lukas Schönfeld | Mär, 18 2026 | Social Media & Geld verdienen | 0 Kommentare

Als Influencer verdienst du Geld mit Posts, Stories und Videos - aber wann wird das zu einem Gewerbe? Viele denken, ein paar hundert Euro im Monat reichen nicht aus. Das ist ein Irrtum. In Österreich ist die Grenze nicht das Geld, sondern die systematische und dauerhafte Erzielung von Einkünften. Wenn du regelmäßig sponsorst, Markenpartnerschaften eingingst oder Produkte verkaufst, bist du oft schon gewerblich tätig - und musst ein Gewerbe anmelden.

Was ist ein Gewerbe im Sinne des Gewerbeordnungsgesetzes?

Ein Gewerbe ist jede selbständige, dauerhafte und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, die nicht als freier Beruf gilt. Das gilt auch für Influencer. Du musst kein großes Team haben, keine eigene Werkstatt oder Lagerfläche. Es reicht, wenn du regelmäßig in einem geschäftlichen Rahmen tätig wirst. Das bedeutet: Wenn du mehr als nur ein Hobby betreibst, sondern gezielt Einkommen generierst, ist das Gewerbe.

Beispiel: Du postest einmal im Monat ein Foto mit einem Produkt und bekommst dafür 100 Euro. Das ist noch kein Gewerbe. Aber wenn du monatlich drei bis fünf solche Kooperationen machst, hast du ein regelmäßiges Einkommen. Das ist systematisch. Und das ist gewerblich.

Wann musst du unbedingt ein Gewerbe anmelden?

Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Du erhältst regelmäßig Geld von Marken, Herstellern oder Agenturen für Posts, Rezensionen oder Live-Shows.
  • Du verkaufst eigene Produkte (z. B. Merch, Kurse, eBooks) über Social Media.
  • Du nutzt Affiliate-Links und verdienst Provisionen - und das nicht nur sporadisch.
  • Du hast einen Vertrag mit einer Marke, der über mehrere Monate läuft.
  • Du hast dich als Influencer positioniert, z. B. mit einer festen Nische wie „Beauty für Mütter“ oder „Fitness für Anfänger“.

Die Finanzbehörden schauen nicht nur auf den Betrag, sondern auf die Struktur. Wenn du deine Tätigkeit als „Hobby“ bezeichnest, aber monatlich 1.500 Euro verdienst, wirst du trotzdem als Gewerbetreibender eingestuft. Die Anmeldung ist Pflicht, sobald du Einkünfte erzielst, die über einen gewissen Zeitraum regelmäßig anfallen - auch wenn es nur 300 Euro im Monat sind.

Was passiert, wenn du kein Gewerbe anmeldest?

Nicht anmelden ist kein kleiner Fehler - das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Finanzbehörde kann dich rückwirkend nachprüfen. Wenn du in den letzten drei Jahren Einkünfte als Influencer hattest, aber kein Gewerbe hattest, kannst du:

  • Nachzahlungen für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bekommen.
  • Verwarnungen oder Geldstrafen bis zu 1.000 Euro erhalten.
  • Deine Ausgaben nicht als Betriebskosten absetzen - das kostet dich viel Geld.
  • Im Extremfall deine Kooperationen als „nicht steuerrechtlich gültig“ ansehen - das kann Verträge ungültig machen.

Es gibt bereits Fälle in Österreich, wo Influencer nach einer Prüfung Rückstände von mehreren tausend Euro zahlen mussten - nur weil sie nicht angemeldet waren. Die Behörden haben in den letzten Jahren deutlich mehr Ressourcen für die Überprüfung von Social-Media-Einkünften bereitgestellt.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Die Anmeldung ist einfach - und sie dauert maximal 15 Minuten online.

  1. Geh auf www.gewerbe.at (die offizielle Plattform des Wirtschaftsministeriums).
  2. Wähle „Gewerbe anmelden“ und melde dich mit deinem Bürgerkarte oder Handy-Signatur an.
  3. Wähle die richtige Gewerbeart: „Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing“ (Gewerbe-Nummer 110.03).
  4. Trage deine Einkünfte aus dem letzten Jahr ein - auch wenn du noch keine hast, gib „0“ ein.
  5. Bestätige die Angaben - fertig.

Du bekommst dann innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung per E-Mail. Danach musst du dich bei der Finanzbehörde anmelden, um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten - das ist nötig, wenn du mehr als 30.000 Euro pro Jahr verdienst. Aber auch darunter solltest du eine Kleinunternehmerregelung prüfen.

Comic-Stil: Influencer, der eine rechtliche Warnung ignoriert, während er online ein Gewerbe anmeldet.

Kann ich als Kleinunternehmer steuerlich vorteilhaft arbeiten?

Ja - und das ist für viele Influencer die beste Lösung. Wenn du weniger als 30.000 Euro brutto pro Jahr verdienst, kannst du dich als „Kleinunternehmer“ anmelden. Dann zahlst du keine Umsatzsteuer - und du musst auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Du musst aber trotzdem deine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Du kannst alle Ausgaben absetzen: Kameras, Licht, Software, Reisen, Fotoshootings, sogar dein Internet und Handy, wenn du sie beruflich nutzt. Das macht einen großen Unterschied - besonders wenn du mit professioneller Ausrüstung arbeitest.

Wichtig: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nur wählen, wenn du das erste Jahr bist. Wenn du schon länger als drei Jahre tätig bist und nie angemeldet warst, musst du das Gewerbe nachträglich anmelden - und dann auch Umsatzsteuer nachzahlen, wenn du über 30.000 Euro hast.

Was ist mit Steuern und Sozialversicherung?

Als Gewerbetreibender bist du nicht automatisch in der Sozialversicherung. Du musst dich selbst versichern - das ist ein großer Unterschied zu einem Angestellten. Du hast zwei Optionen:

  • Freiberufler: Wenn du deine Tätigkeit als „künstlerisch“ oder „wissenschaftlich“ einstufst (z. B. als Content-Creator mit kreativem Anspruch), kannst du dich als Freiberufler anmelden. Dann zahlst du nur die Krankenversicherung - keine Pensionsversicherung. Aber das ist nur für wenige Influencer möglich - und muss bei der Sozialversicherung beantragt werden.
  • Gewerbetreibender: Hier musst du dich in der Sozialversicherung anmelden - das kostet monatlich etwa 300 bis 500 Euro, je nach Einkommen. Dafür hast du volle Absicherung: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung.

Die meisten Influencer wählen die zweite Option - weil sie sicherer ist. Wer keine Absicherung hat, riskiert im Ernstfall: keine Krankenversicherung, keine Pension, keine Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.

Was ist mit Steuererklärung und Buchhaltung?

Als Influencer mit Gewerbe musst du deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich dokumentieren. Du brauchst nicht unbedingt einen Buchhalter - aber du brauchst eine klare Struktur.

  • Führe ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Buch - digital oder analog.
  • Speichere alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Verträge.
  • Verwende eine App wie „Finanzmanager“ oder „Buchhaltung für Influencer“ (es gibt spezielle Tools für Österreich).
  • Erstelle jährlich eine Einkommensteuererklärung - und trage dort deine Gewerbeeinkünfte ein.

Wenn du mehr als 70.000 Euro verdienst, musst du ab 2026 eine doppelte Buchhaltung führen. Das ist aufwendig - aber du kannst dir einen Steuerberater suchen. Die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar.

Waage mit Geld und Gewerbeanmeldung, Symbol für Struktur statt Einkommenshöhe.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler?

Das ist eine häufige Verwirrung. Ein Freiberufler ist jemand, der eine „künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Tätigkeit“ ausübt - z. B. Schriftsteller, Fotograf, Architekt. Ein Influencer ist in der Regel kein Freiberufler, sondern ein Gewerbetreibender.

Warum? Weil Influencer-Marketing als Werbung gilt - und Werbung ist kein freier Beruf. Selbst wenn du kreative Videos machst: Du verkaufst keine Kunst, du vermittelst Produkte. Das ist ein geschäftlicher Vorgang - und damit Gewerbe.

Es gibt Ausnahmen: Wenn du z. B. als Künstler mit eigener Kunst arbeitest, deine eigenen Gemälde verkaufst und nur mit Influencer-Plattformen zusammenarbeitest, könntest du als Freiberufler gelten. Aber das ist selten. Die meisten Influencer landen im Gewerbe.

Was tun, wenn du schon Jahre lang ohne Gewerbe gearbeitet hast?

Du bist nicht allein. Viele Influencer haben das jahrelang so gemacht - und jetzt merken sie, dass es Probleme gibt. Du kannst das rückwirkend korrigieren.

Gehe zur Finanzbehörde und melde dein Gewerbe nach. Erkläre, dass du nicht wusstest, dass du anmelden musstest. Die Behörde wird dir keine Strafe geben, wenn du dich freiwillig meldest - aber du musst alle Einkünfte aus den letzten drei Jahren nachtragen.

Wenn du weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient hast, musst du keine Umsatzsteuer nachzahlen. Wenn du mehr hattest, wird die Umsatzsteuer berechnet - aber du kannst Ausgaben geltend machen. Das reduziert den Betrag oft erheblich.

Es ist besser, jetzt nachzuzahlen, als später entdeckt zu werden.

Wie erkennst du, ob du schon ein Gewerbe hast?

Frage dich einfach:

  • Habe ich in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Kooperationen oder Verkäufe gemacht?
  • Verwende ich professionelle Tools (Kameras, Software, Grafikprogramme)?
  • Habe ich einen festen Terminplan für Posts?
  • Habe ich Verträge mit Marken?
  • Stelle ich meine Tätigkeit als „Job“ dar - nicht als „Hobby“?

Wenn du bei mindestens drei Fragen mit „Ja“ antwortest, hast du ein Gewerbe - und musst es anmelden. Es ist nicht die Höhe des Geldes, sondern die Struktur, die zählt.

Was ist der nächste Schritt?

Wenn du unsicher bist, mache das:

  1. Rechne dein Einkommen aus dem letzten Jahr zusammen.
  2. Prüfe, ob du über 30.000 Euro verdient hast.
  3. Gehe auf www.gewerbe.at und melde dich an.
  4. Wähle die Gewerbeart „Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing“.
  5. Trage deine Daten ein - und sende ab.

Du brauchst keine Angst haben. Die Anmeldung ist kein Ende - sie ist ein Anfang. Ein Anfang mit Rechtssicherheit, mit Absicherung, mit mehr Möglichkeiten. Viele Influencer, die sich angemeldet haben, berichten: „Jetzt fühle ich mich erst richtig professionell.“

Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur 200 Euro im Monat verdiene?

Ja - wenn du regelmäßig Einkünfte erzielst, musst du ein Gewerbe anmelden. Es geht nicht um den Betrag, sondern um die Struktur. Wenn du monatlich Kooperationen machst, hast du eine dauerhafte Tätigkeit - das ist gewerblich. 200 Euro im Monat sind 2.400 Euro pro Jahr - und das reicht aus, um als Gewerbetreibender eingestuft zu werden.

Kann ich als Influencer als Freiberufler arbeiten?

In den meisten Fällen nein. Influencer-Marketing gilt als Werbung - und Werbung ist kein freier Beruf. Nur wenn du eigene künstlerische Werke verkaufst (z. B. Fotografien, Musik, Videos als Kunstobjekte) und nicht Produkte bewirbst, könntest du als Freiberufler gelten. Das ist aber die Ausnahme. Die meisten Influencer müssen ein Gewerbe anmelden.

Was passiert, wenn ich kein Gewerbe habe und die Finanzbehörde mich prüft?

Du bekommst eine Nachzahlung für Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (wenn du über 30.000 Euro verdient hast) und möglicherweise eine Geldstrafe. Außerdem kannst du deine Ausgaben nicht mehr absetzen - das kostet dich viel mehr als die Anmeldung. Die Behörde prüft rückwirkend bis zu drei Jahre - also ist es riskant, nichts zu tun.

Muss ich Umsatzsteuer zahlen, wenn ich als Influencer tätig bin?

Nur, wenn du mehr als 30.000 Euro brutto pro Jahr verdienst. Unter dieser Grenze kannst du als Kleinunternehmer arbeiten - dann zahlst du keine Umsatzsteuer. Du musst aber trotzdem deine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Wenn du über 30.000 Euro verdienst, musst du Umsatzsteuer berechnen, abführen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.

Wie melde ich ein Gewerbe an, wenn ich noch nie etwas gemacht habe?

Gehe auf www.gewerbe.at, melde dich mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur an, wähle die Gewerbeart „Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing“ (110.03) und gib deine Daten ein. Du brauchst keine Unterlagen, keine Rechnungen, kein Gewerbeschein - alles geht online. Die Anmeldung ist kostenlos und dauert 10 Minuten.