Muss ich als Influencerin in Österreich Steuern zahlen? Alles, was du wissen musst

Muss ich als Influencerin in Österreich Steuern zahlen? Alles, was du wissen musst
5 Nov, 2025
von Lukas Schönfeld | Nov, 5 2025 | Influencer Marketing Österreich | 0 Kommentare

Wenn du als Influencerin in Österreich regelmäßig Geld verdienst - ob von Marken, über Affiliate-Links oder durch Sponsored Posts - dann stellst du dir wahrscheinlich eine einfache, aber entscheidende Frage: Muss ich als Influencerin in Österreich Steuern zahlen? Die Antwort ist ja. Und zwar nicht nur, weil es das Gesetz vorschreibt, sondern weil du damit auch deine Rechte und deine finanzielle Sicherheit schützt.

Wie wird dein Influencer-Einkommen rechtlich eingestuft?

Als Influencerin bist du nicht einfach jemand, der Fotos postet. Du bist ein Unternehmer. Selbst wenn du nur nebenbei tätig bist, zählt dein Einkommen aus Social Media als selbstständige Tätigkeit. Das bedeutet: Du bist nicht angestellt, sondern du arbeitest für dich selbst. Das Finanzamt nennt das freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe, je nachdem, wie du es aufbaust.

Wenn du regelmäßig Geld von Unternehmen bekommst - zum Beispiel 500 Euro für einen Instagram-Post, 1.200 Euro für einen TikTok-Video-Deal oder 300 Euro pro Monat aus Affiliate-Programmen - dann handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit. Das Finanzamt prüft nicht, ob du dich als Influencerin bezeichnest. Es schaut auf die Tatsachen: Hast du Einkünfte? Sind sie regelmäßig? Hast du eine Struktur? Dann bist du steuerpflichtig.

Ein Beispiel: Anna, 24, aus Wien, hat 18.000 Euro im Jahr mit Sponsored Posts verdient. Sie dachte, weil sie nur „ein paar Posts“ macht, müsse sie nichts melden. Im nächsten Jahr bekam sie eine Steuernachforderung von über 4.000 Euro - inklusive Zinsen und Strafen. Sie hatte nicht einmal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben.

Welche Steuern fallen konkret an?

Als Influencerin zahlst du drei Hauptsteuern:

  1. Einkommensteuer: Das ist deine Hauptsteuer. Sie richtet sich nach deinem gesamten Einkommen - inklusive deinem Job, wenn du einen hast. Der Steuersatz liegt zwischen 0 % und 55 %. Bei einem Einkommen von 20.000 Euro im Jahr zahlst du etwa 2.500-3.000 Euro Einkommensteuer.
  2. Sozialversicherungsbeiträge: Wenn du als Selbstständige tätig bist, musst du dich in der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) anmelden. Das sind monatlich ca. 120-180 Euro, je nach Einkommen. Du bekommst dafür Krankenversicherung, Pension und Arbeitslosenversicherung.
  3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Hier kommt es auf dein Einkommen an. Wenn du weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdienst, bist du kleiner Unternehmer und zahlst keine Umsatzsteuer. Ab 30.000 Euro musst du 20 % Umsatzsteuer auf deine Einnahmen berechnen und an das Finanzamt abführen. Du kannst dann aber auch die Umsatzsteuer auf deine Ausgaben (z. B. Kamera, Software, Reisen) abziehen.

Ein kleiner Tipp: Viele Influencerinnen unterschätzen die Umsatzsteuer. Sie denken, weil sie keine Rechnung schreiben, müssten sie nichts abführen. Aber das Finanzamt sieht es anders: Wenn du ein Unternehmen hast und Einkünfte erzielst, ist es deine Pflicht, Rechnungen auszustellen - auch wenn dein Kunde nicht danach fragt.

Was passiert, wenn du nichts meldest?

Es ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Influencerin Einkünfte nicht meldet, macht sich strafbar. Das Finanzamt hat in den letzten Jahren seine Kontrollen massiv verschärft. Sie nutzen Daten aus Social-Media-Plattformen, Banktransaktionen und sogar Werbeagenturen, um ungemeldete Einkünfte zu finden.

Wenn du erwischt wirst, drohen:

  • Nachzahlungen der Steuern für die letzten vier Jahre
  • Zinsen von 2 % pro Jahr auf die ausstehenden Beträge
  • Strafen von bis zu 10 % des hinterzogenen Einkommens
  • Im schlimmsten Fall: Steuerhinterziehung - das ist eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder sogar Haft enden

Im Jahr 2024 hat das Finanzamt in Österreich über 1.200 Fälle von Influencern mit ungemeldeten Einkünften aufgedeckt - und das nur mit den Daten, die sie schon hatten. Die Zahl steigt jedes Jahr.

Wie meldest du dich richtig an?

Es ist einfacher, als du denkst. Hier ist der Weg:

  1. Finanzamt kontaktieren: Gehe zum zuständigen Finanzamt (z. B. in Graz, Wien, Salzburg) oder nutze das Online-Portal FinanzOnline. Melde dich als freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe an.
  2. SVS anmelden: Gehe auf svs.at und melde dich als Selbstständige an. Du bekommst eine SVS-Nummer - die brauchst du für deine Steuererklärung.
  3. Buchhaltung beginnen: Du musst nicht gleich eine teure Buchhaltungssoftware kaufen. Ein einfaches Excel-Blatt mit Einnahmen und Ausgaben reicht. Wichtig: Notiere jeden Euro, den du bekommst - inklusive Beträge von Instagram, TikTok, YouTube, Affiliate-Netzwerken und Sponsoring.
  4. Rechnungen ausstellen: Jeder Deal, bei dem du Geld bekommst, sollte mit einer Rechnung begleitet sein. Du brauchst: deinen Namen, deine Adresse, deine SVS-Nummer, das Datum, die Leistung (z. B. „Ein Instagram-Post mit 3 Fotos und 1 Story“), den Betrag und die Umsatzsteuer (wenn du sie berechnest).
  5. Jährliche Steuererklärung abgeben: Bis zum 30. Juni des Folgejahres musst du deine Einkommensteuererklärung abgeben. Nutze die Software FinanzOnline oder lass dich von einem Steuerberater helfen - besonders wenn du über 20.000 Euro verdienst.
Frau hält eine Rechnung, während Einkommensquellen und Steuerdokumente um sie schweben.

Was kannst du absetzen?

Als Influencerin hast du viele Ausgaben, die du von deinem Einkommen abziehen kannst. Das senkt deine Steuerlast. Hier sind die wichtigsten:

  • Technik: Kamera, Mikrofon, Licht, Stativ, Laptop - alles, was du für deine Inhalte brauchst. Du kannst die Kosten über mehrere Jahre abschreiben (Abschreibung).
  • Software: Adobe Lightroom, Canva Pro, CapCut, Notion, Rechnungsprogramme.
  • Reisekosten: Wenn du zu einem Shoot reist - egal ob nach Salzburg oder Berlin - kannst du Bahn, Flug, Übernachtung und Verpflegung absetzen.
  • Internet und Handy: Wenn du mehr als 50 % deiner Zeit damit arbeitest, kannst du die Kosten anteilig absetzen.
  • Werbung und Marketing: Bezahlt du für Instagram-Ads, um deine Reichweite zu steigern? Das ist eine Ausgabe.
  • Beratung: Einmal im Jahr einen Steuerberater konsultieren? Auch das ist absetzbar.

Ein Beispiel: Lena, 28, aus Linz, verdient 25.000 Euro im Jahr. Sie hat 3.500 Euro für eine neue Kamera, 800 Euro für Software und 1.200 Euro für Reisen ausgegeben. Sie kann 5.500 Euro absetzen - das senkt ihr zu versteuerndes Einkommen auf 19.500 Euro. Das spart ihr über 1.000 Euro Steuern.

Wann musst du ein Gewerbe anmelden?

Nicht jeder Influencer muss ein Gewerbe anmelden. Du bist freiberuflich, wenn deine Tätigkeit kreativ, geistig oder beratend ist - also wenn du Inhalte erstellst, konzipierst und strategisch planst. Das trifft auf fast alle Influencerinnen zu.

Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du:

  • Produkte verkaufst (z. B. eigene Merchandise-Produkte)
  • Ein Geschäft betreibst (z. B. Online-Shop mit eigenen Produkten)
  • Regelmäßig Veranstaltungen veranstaltest (z. B. Workshops, Meetups)

Wenn du nur Inhalte erstellst und mit Marken zusammenarbeitest, reicht die freiberufliche Tätigkeit. Du sparst dir damit die Gewerbeabgabe (mindestens 200 Euro pro Jahr).

Was ist mit Nebenjobs?

Wenn du neben deinem Influencer-Job noch einen 40-Stunden-Job hast - etwa als Lehrerin oder Büroangestellte - dann musst du dein Influencer-Einkommen trotzdem melden. Es wird mit deinem Lohn zusammengezählt. Das kann dich in eine höhere Steuerklasse bringen.

Beispiel: Du verdienst 30.000 Euro im Jahr als Lehrerin und 15.000 Euro als Influencerin. Dein Gesamteinkommen ist 45.000 Euro. Das bedeutet: Du zahlst jetzt 42 % Einkommensteuer auf den Teil über 35.000 Euro. Deine Steuerlast steigt stark. Aber: Du kannst auch mehr absetzen - und das macht die Sache wieder fairer.

Frau steigt auf einer Treppe aus Steuerdokumenten zu einer Tür mit 'Steuerliche Sicherheit'.

Was passiert mit Auslandszahlungen?

Wenn du Geld von einer deutschen, Schweizer oder amerikanischen Marke bekommst - ist das auch steuerpflichtig? Ja. Österreich verlangt Steuern auf dein weltweites Einkommen, wenn du hier wohnst. Du musst die Einnahmen aus dem Ausland in deiner Steuererklärung angeben.

Wenn du im Ausland Umsatzsteuer gezahlt hast (z. B. in Deutschland), kannst du das unter Umständen absetzen. Aber: Du musst die Rechnung auf Deutsch haben, mit deiner SVS-Nummer und deiner Adresse.

Wie vermeidest du Steuerfallen?

Die häufigsten Fehler von Influencerinnen:

  • Keine Rechnungen schreiben: Das ist der größte Fehler. Ohne Rechnung kannst du keine Ausgaben absetzen - und das Finanzamt kann dir das Einkommen einfach hochrechnen.
  • Keine Buchhaltung führen: Wenn du nur auf dein Bankkonto schaust, vergisst du schnell, wo das Geld herkommt. Ein einfacher Kalender mit Einnahmen reicht.
  • Umsatzsteuer ignorieren: Viele denken, „ich bin doch nur ein kleiner Influencer“. Aber ab 30.000 Euro ist es Pflicht. Und wenn du sie nicht berechnest, kannst du sie auch nicht absetzen.
  • Steuererklärung verschieben: Bis 30. Juni ist die Frist. Wer sie verschiebt, zahlt Zinsen. Und wer sie vergisst, bekommt eine Mahnung - und dann wird’s teuer.

Frequently Asked Questions

Muss ich als Influencerin in Österreich Steuern zahlen, wenn ich weniger als 5.000 Euro im Jahr verdienen?

Ja. Selbst wenn du nur 500 Euro verdienst, musst du es dem Finanzamt melden. Es gibt keine Mindestgrenze für die Meldepflicht. Allerdings: Wenn du unter 30.000 Euro verdienst, bist du als kleiner Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Die Einkommensteuer musst du trotzdem zahlen, wenn dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2025: 11.693 Euro).

Darf ich als Influencerin mein Einkommen als Nebeneinkunft deklarieren?

Nein. Einkünfte aus Influencer-Tätigkeit gelten nicht als Nebeneinkunft, sondern als selbstständige Tätigkeit. Du musst dich als freiberuflich tätig anmelden - auch wenn du nur ein paar Posts pro Monat machst. Die Steuererklärung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, aber als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, nicht als Nebeneinkunft.

Kann ich als Influencerin eine Steuerberaterin beauftragen?

Absolut. Ein Steuerberater hilft dir, deine Ausgaben richtig abzusetzen, die Umsatzsteuer zu berechnen und deine Steuererklärung fehlerfrei abzugeben. Die Kosten dafür (ca. 300-800 Euro pro Jahr) kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Für viele Influencerinnen lohnt sich das schon ab einem Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr.

Was passiert, wenn ich als Influencerin in Deutschland wohne, aber in Österreich arbeite?

Du zahlst Steuern dort, wo du deinen Wohnsitz hast. Wenn du in Deutschland wohnst, bist du dort steuerpflichtig - auch wenn du mit österreichischen Marken zusammenarbeitest. Wenn du in Österreich wohnst, zahlst du in Österreich - egal, wo deine Kunden sitzen. Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Standort der Marke.

Wie beweise ich, dass ich als Influencerin tätig bin?

Du brauchst Dokumente: Verträge mit Marken, Rechnungen, Bankauszüge mit Einzahlungen, Screenshots von gesponserten Posts, E-Mail-Korrespondenz. Wenn du deine Inhalte archivierst - z. B. mit einem Google Drive-Ordner - hast du einen klaren Nachweis. Das Finanzamt akzeptiert das als Beweis für deine Tätigkeit.

Was kommt als nächstes?

Wenn du jetzt weißt, dass du Steuern zahlen musst - dann fang jetzt an. Melde dich beim Finanzamt an. Erstelle eine einfache Tabelle mit deinen Einnahmen. Schreibe deine erste Rechnung. Du musst nicht perfekt sein. Du musst nur anfangen.

Die meisten Influencerinnen, die heute erfolgreich und steuerlich sicher sind, haben vor zwei Jahren genau dasselbe Gefühl gehabt: Ich weiß nicht, ob ich das kann. Ich habe Angst vor dem Finanzamt. Ich denke, es ist zu kompliziert.

Dann haben sie es trotzdem gemacht. Und jetzt zahlen sie nicht mehr Angst - sondern Steuern. Und sie schlafen besser.