Wenn du als Influencer, jemand, der durch soziale Medien Marken oder Produkte bewirbt und dafür Geld erhält. Auch bekannt als Social-Media-Entrepreneur, du hierzulande eine Einkommensquelle aufbaust, dann bist du selbstständig, eine Person, die eigenverantwortlich Einkünfte erzielt und damit steuerlich erfasst werden muss. Das gilt – und das betonen wir nochmal – egal, wie viel du verdienst. Selbst wenn du nur ein paar Posts pro Monat machst und 300 Euro verdienst: Du bist kein Hobbyist, du bist ein Gewerbetreibender im Sinne des Finanzamts.
Du musst dich als Influencer, jemand, der durch soziale Medien Marken oder Produkte bewirbt und dafür Geld erhält beim Finanzamt anmelden. Das ist nicht optional. Du meldest dich als Freiberufler, eine Person, die nicht gewerblich, aber selbstständig tätig ist – typisch für kreative und digitale Dienstleistungen an, nicht als Kleinunternehmer, es sei denn, du erfüllst die Umsatzgrenze. Danach bekommst du eine Steuernummer, und plötzlich musst du monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer abführen, wenn du mehr als 30.000 Euro im Jahr verdienst. Aber selbst dann: Du kannst fast alles absetzen. Dein Licht, dein Mikrofon, deine Software, deine Reisekosten zu Shootings, sogar dein Internet und dein Handy – wenn du sie beruflich nutzt. Viele Influencer denken, sie müssen alles aufschreiben. Das stimmt nicht. Du brauchst nur nachvollziehbare Belege. Ein Foto von deinem Setup mit einem Zettel, der sagt "für Influencerarbeit", reicht oft aus. Das Finanzamt prüft nicht, ob du 100.000 Follower hast. Es prüft, ob du Einkünfte hast und ob du sie angemeldet hast.
Was viele nicht wissen: Du zahlst nicht nur Einkommensteuer. Du bist auch krankenversichert – entweder freiwillig in der gesetzlichen oder über eine private Krankenversicherung. Und du musst deine Beiträge zur Pensionskasse zahlen. Das ist kein Luxus, das ist Pflicht. Und wenn du mit Marken zusammenarbeitest, dann musst du auch den Vertrag richtig machen. Ein simples WhatsApp-Abkommen reicht nicht. Du brauchst eine schriftliche Vereinbarung, die klarmacht, was du lieferst, wie viel du bekommst und dass die Werbung als solche gekennzeichnet ist. Sonst droht dir nicht nur eine Steuerstrafe, sondern auch eine Geldstrafe vom Bundeskommunikationsamt. Du bist kein Influencer, weil du lustige Videos machst. Du bist ein Unternehmer, weil du Geld verdienst. Und Unternehmer zahlen Steuern. Keine Ausreden. Keine "Aber ich hab doch nur ein bisschen". In Österreich zählt nur: Hast du Einkünfte? Ja? Dann melde dich. Und dann mach’s richtig. Unten findest du echte Beispiele, Zahlen und Schritte, die dir zeigen, wie du das ohne Stress und ohne Überraschungen hinkriegst.
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